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Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU
eine Betriebsuntersagung ergangen ist
List of airlines banned within the EU
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Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der
Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder
an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den
Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.
Diese Luftfahrtunternehmen sind im unten stehenden Dokument aufgelistet. Die erste Liste umfasst alle
Luftfahrtunternehmen, gegen die in Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste sind alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, deren Betrieb in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde.
RECHTLICHER HINWEIS
Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen
kontrollieren, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher
Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Gemeinschaftsflughäfen landen. Ist ein
Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt.
Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist, überzeugt, im Einklang mit den in den
einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen geregelten notwendigen technischen Elementen und Anforderungen zu stehen, so
kann es bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Liste beantragen.
Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten
Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte: des von der ICAO zugewiesenen (nur
einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des
Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung). Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung
möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen
Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass es redlich handelnde
Unternehmen gibt, die unter demselben Handelsnamen betrieben werden wie ein in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführtes Luftfahrtunternehmen.
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Impressum
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